Was ist ein mittelbarer Besitzer?
Was ist ein mittelbarer Besitzer?
Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz).
Ist Eigentümer immer mittelbarer Besitzer?
Der Eigentümer ist damit also als Verpächter mittelbarer Eigenbesitzer, während der Pächter – und zugleich Vermieter – mittelbarer Fremdbesitzer ist. Die Mieter der Lokale hingegen sind dann unmittelbare Fremdbesitzer.
Wie wird man mittelbarer Besitzer?
Für das Vorliegen mittelbaren Besitzes verlangt § 868 den unmittelbaren Besitz des Besitzmittlers sowie ein Rechtsverhältnis dieser Person zu einer anderen, aus dem sich ergibt, dass der unmittelbare Besitzer dem anderen gegenüber nur „auf Zeit“ zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist.
Wann endet mittelbarer Besitz?
Der mittelbare Besitz endet, wenn eine seiner Voraussetzungen nachträglich wegfällt. Beispiel: Wenn der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages die Mietsache weiter behält, bleibt der Vermieter bis zur Herausgabe der Sache nach wie vor mittelbarer Besitzer.
Was ist der Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Besitzer?
Der unmittelbare Besitzer hat die tatsächliche (unmittelbare) Herrschaftsmacht über eine Sache (z.B. Mieter). Vom unmittelbaren Besitzer ist der mittelbare Besitzer zu unterschieden. Im Gegensatz zum unmittelbaren Besitzer kann der mittelbare Besitzer lediglich mittelbar über die Sache verfügen. weiter >>.
Was ist mittelbarer und unmittelbarer Besitz?
Der unmittelbare Besitzer hat die tatsächliche (unmittelbare) Herrschaftsmacht über eine Sache (z.B. Mieter). Im Gegensatz zum unmittelbaren Besitzer kann der mittelbare Besitzer lediglich mittelbar über die Sache verfügen.
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Ein Besitzer ist derjenige, in dessen Einflussbereich sich die Sache befindet und der deshalb auf sie zugreifen kann. Abgrenzung: Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Oft hat der Eigentümer seine Sache selbst. Dann ist er zugleich Besitzer.
Ist der Vermieter Besitzer der Wohnung?
Der Verwalter schließt (oft aus rechtlichem Unverständnis) nicht ausdrücklich im Namen des Eigentümers mit dem Mieter einen Mietvertrag ab. In solchen Fällen kann sich nur aus den Umständen (§ 164 Abs. 1 Satz 2 BGB) ergeben, dass Vermieter der Eigentümer ist.
Kann es zwei mittelbare Besitzer geben?
Wie § 871 zeigt, kann es auch einen mehrstufigen mittelbaren Besitz geben. Beispiel: A hat B sein WG-Zimmer vermietet. B vermietet es seinerseits dem C. Wenn der unmittelbare Besitzer den Besitz mehreren Personen mittelt, spricht man von mittelbarem Nebenbesitz [Wolf/Wellenhofer, SachenR, § 4 Rn.
Wie verliert man Besitz?
Der Besitzverlust „in anderer Weise“ erfolgt unfreiwillig, entweder dadurch, dass der Besitz durch einen anderen entzogen wird (z.B. Diebstahl) oder dadurch, dass der Besitzer unbewusst die tatsächliche Gewalt über die Sache verliert.
Ist der Mieter mittelbarer oder unmittelbarer Besitzer?
Der Mieter, der die Mietsache erhalten hat, ist unmittelbarer Fremdbesitzer dieser Sache. Weil er dem Vermieter gegenüber zum Besitz berechtigt, aber auch zur Rückgabe verpflichtet ist, vermittelt er diesem mittelbaren Besitz.
Ist der Erwerb des unmittelbaren Besitzes erkennbar?
Wesentlich ist zur Besitzerlangung, dass die Erlangung des Besitzes nach außen erkennbar ist. Der natürliche Besitzerwerbswille, den auch ein Kind haben kann, reicht aus. Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. II. Abgeleiteter Erwerb des unmittelbaren Besitzes
Wie prüft man den unmittelbaren Besitz einer Sache?
Wie prüft man: Originärer Erwerb des unmittelbaren Besitzes. Nach § 854 Abs. 1 wird „der Besitz einer Sache durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben“. Es kommt also nicht auf den Übertragungswillen des bisherigen Besitzers an. Der Besitz kann also sowohl ohne dessen Willen („originär“) oder mit dessen Willen…
Warum reicht die Einigung für die Besitzübertragung aus?
Nach § 854 Abs. 2 reicht die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers für die Besitzübertragung aus, wenn der Erwerber in der Lage ist, die tatsächliche Gewalt über die Sache auszuüben. Diese Einigung ist ein Rechtsgeschäft, also finden hier die Regeln über Rechtsgeschäfte Anwendung.